Kampf um Anerkennung: Psychogene Erblindung vor dem Oberverwaltungsgericht

Irmhild Putz
Irmhild Putz
2 Min.
Ein Mann mit langen Haaren und Brille sitzt auf einem Stuhl und hält ein Mikrofon in der Hand, während er ein grünes T-Shirt trägt und ein Banner im Hintergrund darauf hinweist, dass er Psycholinguist ist.Irmhild Putz

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Psychogene Erblindung vor dem Oberverwaltungsgericht

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Störung, bei der sie angibt, trotz fehlender körperlicher Schäden an den Augen nicht sehen zu können. Der Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet; die Verhandlung ist für den 27. Februar 2023 angesetzt. Es geht um die Frage, ob ihr Zustand Anspruch auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis nach deutschem Recht begründet.

Die Klägerin hatte ihren Fall bereits 2018 vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt, doch die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht der ersten Instanz klärte nicht, ob sie tatsächlich unter psychogener Erblindung leidet, ihre Symptome übertreibt oder die Störung sogar nur vortäuscht. Das Verfahren verzögerte sich später aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) ab. Die Begründung: Psychogene Erblindung – also ein Sehverlust, der auf psychische Traumata und nicht auf physische Schäden zurückgeht – erfülle nicht die gesetzliche Definition von Blindheit.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter der Universität Tübingen stellte später Widersprüche zwischen den Schilderungen der Frau zu ihrer Sehbehinderung und den objektiven medizinischen Befunden fest. Dennoch muss das OVG nun entscheiden, ob psychogene Erblindung rechtlich mit körperlicher Blindheit gleichgesetzt werden kann. Das Urteil wird noch am Verhandlungstag nach der mündlichen Verhandlung erwartet.

Die Entscheidung des OVG wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf staatliche Unterstützung und Behindertenleistungen hat. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung von Fällen funktioneller Erblindung in künftigen Klagen vor deutschen Gerichten haben. Ausschlaggebend ist, ob psychische Erkrankungen ohne physische Nachweise rechtlich als Blindheit eingestuft werden können.

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