Gericht stoppt BfV: AfD darf nicht als rechtsextrem eingestuft werden

Trudel Eimer
Trudel Eimer
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Eine Gruppe von Menschen mit Schildern und Plakaten steht vor einem Gebäude, mit zwei Personen im Vordergrund und einem Müllcontainer rechts daneben, während einer Demonstration in Deutschland, mit Gebäuden, Fenstern, Lichtern und Schildern im Hintergrund.Trudel Eimer

AfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV: AfD darf nicht als rechtsextrem eingestuft werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als 'gesichert rechtsextremistisch' einstuften. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage der politischen Partei, die eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Einordnung erstritten hat.

Das Verwaltungsgericht Köln urteilte am 26. Februar 2026, dass das BfV die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens nicht als bestätigte rechtsextreme Organisation behandeln darf.

Die politische Partei hatte rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem das BfV begonnen hatte zu prüfen, ob die AfD die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllt. Mit dem Beschluss des Gerichts ist eine formelle Entscheidung bis zur endgültigen Verhandlung ausgesetzt.

Die AfD wertet das Urteil als bedeutenden Erfolg. Bisher liegen keine weiteren juristischen oder politischen Reaktionen von anderen Bundesländern oder Behörden vor.

Aufgrund der einstweiligen Verfügung kann das BfV das Einstufungsverfahren nicht fortsetzen. Erst das Ergebnis des Hauptverfahrens wird zeigen, ob die Klassifizierung künftig möglich ist.

Bis dahin bleibt die AfD offiziell nicht als rechtsextrem eingestuft. Das BfV muss die endgültige Gerichtsentscheidung abwarten, bevor es weitere Maßnahmen ergreift.

Der Fall bleibt unentschieden, da der Termin für das Hauptverfahren noch nicht feststeht. Bis dahin ändert sich der Status der politischen Partei im Rahmen der verfassungsschutzrechtlichen Bewertung nicht.

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