Deutsche Bank verliert jahrelangen Rechtsstreit mit Postbank-Aktionären endgültig

Irmhild Putz
Irmhild Putz
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Ein altes Buch mit floralem Design auf dem Cover, betitelt mit "Die Betrugereierten der Bank fürs" vor schwarzem Hintergrund.Irmhild Putz

BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - Deutsche Bank verliert jahrelangen Rechtsstreit mit Postbank-Aktionären endgültig

Jahrzehntelanger Rechtsstreit zwischen Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären endet mit endgültigem Urteil

Der langjährige juristische Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank hat sein finales Ende gefunden. Deutschlands höchstes Gericht wies die Revision der Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil, das sie zur Zahlung von Entschädigungen für ein angeblich unfaires Übernahmeangebot verpflichtet.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Übernahmeangebot der Deutschen Bank für die Postbank im Jahr 2010 zu spät und zu einem zu niedrigen Preis erfolgte. Die Aktionäre argumentierten, sie seien um 32,25 Euro pro Aktie benachteiligt worden – die Differenz zwischen dem, was sie erhielten, und dem Betrag, der ihnen ihrer Meinung nach zustand.

Der Fall begann, als dreizehn ehemalige Postbank-Aktionäre Klage einreichten. Sie behaupteten, die Deutsche Bank hätte bereits 2008 – und nicht erst 2010 – ein Übernahmeangebot vorlegen müssen, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Kontrolle über die Postbank erlangt habe. Damals notierte die Postbank-Aktie bei 57,25 Euro, deutlich über den später angebotenen 25 Euro pro Aktie.

Das Oberlandesgericht Köln gab den Klägern recht und verurteilte die Deutsche Bank zur Zahlung des Differenzbetrags. Die Bank legte Berufung ein, doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde zurück mit der Begründung, es gebe keine rechtliche Grundlage für eine weitere Anfechtung. Das Kölner Gericht hatte zudem weitere Rechtsmittel ausgeschlossen und den Fall damit endgültig abgeschlossen.

Die Deutsche Bank hatte bereits Rückstellungen für die anfallenden Kosten gebildet. Die Gesamtzahlung, einschließlich Zinsen und weiterer ausstehender Forderungen, beläuft sich auf rund 112 Millionen Euro. Die Bank wird nun gemäß dem endgültigen Urteil die Auszahlungen vornehmen.

Das Urteil bestätigt, dass die Deutsche Bank die ehemaligen Postbank-Aktionäre für die Lücke zwischen dem Angebot von 2010 und dem Aktienkurs von 2008 entschädigen muss. Da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind, wird die Bank die bereits zurückgestellten 112 Millionen Euro verteilen. Damit endet ein Rechtsstreit, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hingezogen hat.

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