Vueling muss Handgepäckregeln ändern – Gericht gibt Verbrauchern recht
Trudel EimerVueling muss Handgepäckregeln ändern – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft kostenlose Handgepäckstücke nicht länger auf eine einzige kleine Tasche beschränken darf. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden, der argumentierte, die aktuellen Regeln verstießen gegen EU-Recht.
Das Gericht gab dem vzbv recht und stellte fest, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreiseverkehrs sei. Airlines dürften keine zusätzlichen Gebühren erheben, solange die Gepäckstücke vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhielten. Laut Urteil muss Vueling Passagieren nun gestatten, ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Handgepäckkoffer mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtmaß und bis zu zehn Kilogramm Gewicht mitzuführen.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Fluggesellschaften nur winzige Taschen ohne Aufpreis zuließen. Dies verstoße gegen die Rechte von Fluggästen in der EU und sorge für Verwirrung. Popp forderte zudem klarere rechtliche Vorgaben für Handgepäck, da die aktuellen Regelungen zu unpräzise seien.
Der vzbv hat ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air eingereicht. Diese Verfahren laufen noch, und es wurden bisher keine Entscheidungen getroffen. Unterdessen haben der Europäische Rat, das Parlament und die Kommission vor den heutigen Verhandlungen in Brüssel noch keine offiziellen Stellungnahmen zu möglichen Reformen der Fluggastrechte abgegeben.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckbestimmungen umgehend anzupassen. Passagiere haben damit künftig mehr Flexibilität bei Flügen mit der Airline. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die noch anhängigen Verfahren gegen andere Billigfluggesellschaften haben.






