Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt für Gärtner und Anwohner gilt
Trudel EimerNeue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt für Gärtner und Anwohner gilt
Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher tritt bald bundesweit in Kraft
Ab dem 1. März bis zum 30. September 2026 gelten strenge Regeln für das Schneiden, Zurückschneiden oder Entfernen von Gehölzen. Die Maßnahme soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere schützen, die auf diese Lebensräume als Rückzugsort angewiesen sind.
Betroffen sind Bäume, Hecken, lebende Zäune und Sträucher. Bis zum 28. Februar 2026 können Anwohner noch notwendige Schnittarbeiten ohne Konsequenzen durchführen. Mit Beginn der Schutzfrist werden Verstöße jedoch als Ordnungswidrigkeiten geahndet – und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Ausnahmen wird es nur in seltenen Fällen geben, etwa bei gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten oder Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Hierfür ist eine Genehmigung der Behörden erforderlich. Selbst außerhalb der Schutzzeit kann das Fällen ausgewachsener Bäume oder umfangreicher Rückschnitt unter Umständen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Wer sich unsicher ist, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Für weitere Auskünfte steht die Umweltbehörde unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Die Schutzfrist gilt jährlich von März bis September, um Wildtiere während der wichtigen Brut- und Nistzeiten ungestört zu lassen. Anwohner müssen Baum- und Strauchpflege daher sorgfältig planen, um keine Gesetze zu brechen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert finanzielle Strafen.






