29 March 2026, 00:30

Mordprozess in Neuss: Ukrainer bestreitet Angriff auf Obdachlosen am Rhein

Cartoon-Courtroom-Szene mit einem zentralen stehenden Mann, sitzenden Figuren, einem Tisch mit Gegenständen auf der rechten Seite und Text, der unten "Boney's Trial, Sentence and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" lautet.

Tod eines Obdachlosen - Angeklagter bestreitet Vorwürfe - Mordprozess in Neuss: Ukrainer bestreitet Angriff auf Obdachlosen am Rhein

In Neuss steht ein 46-jähriger Ukrainer mit griechischem Pass wegen des mutmaßlichen Mordes an einem 56-jährigen Obdachlosen vor Gericht. Der Angeklagte bestreitet jede Beteiligung am Tod des Mannes und behauptet, das Opfer habe sich bei einem Sturz in der Nähe des Rheinufers Verletzungen zugezogen.

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Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen widersprüchliche Schilderungen der Ereignisse in den frühen Morgenstunden am Fluss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten und einem 39-jährigen Mann vor, den Obdachlosen nach einem Streit um einen Zeltplatz angegriffen zu haben. Laut Anklageschrift soll der 39-Jährige den ersten Schlag ausgeführt haben, woraufhin sich der Angeklagte an der Attacke beteiligt habe. Beide Männer werden beschuldigt, das schwer verletzte Opfer später zurück in sein Zelt gebracht zu haben.

Der 39-jährige Mitangeklagte nahm sich während der Untersuchungshaft das Leben. Der Angeklagte hingegen beharrt darauf, dem Verletzten nach einer Auseinandersetzung nur helfen zu wollen. Er besteht darauf, dass sich der Mann die Verletzungen durch mehrfache Stürze und nicht durch einen Angriff zugezogen habe.

Der Prozess, der kürzlich begann, wird mit fünf weiteren Verhandlungsterminen bis Mitte Dezember fortgesetzt. Die polizeilichen Ermittlungen konnten die genauen Umstände des Todes bisher nicht aufklären, sodass zentrale Fragen weiterhin offenbleiben.

Nun muss das Gericht die Aussagen des Angeklagten gegen die Version der Staatsanwaltschaft abwägen. Da der einzige weitere Beschuldigte tot ist und es keine eindeutigen forensischen Beweise gibt, basiert der Fall auf widersprüchlichen Zeugenaussagen. Ein Urteil wird nach den abschließenden Verhandlungen im Dezember erwartet.

Quelle