Gericht wehrt Eilantrag ab: Windpark bei Meschede darf gebaut werden
Trudel EimerDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Eilantrag ab: Windpark bei Meschede darf gebaut werden
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Meschede ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Eilantrag des Vereins abgelehnt hat. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Klage ab und begründete dies damit, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr zählt der Flugplatz zu den meistfrequentierten in Nordrhein-Westfalen.
Der Verein hatte argumentiert, der Windpark werde erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen und die Flugaktivitäten einschränken. Er behauptete, die Anlagen könnten gefährliche Turbulenzen erzeugen, insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) fand jedoch keine Belege, die diese Bedenken stützen.
Das Gericht verwies darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h aus Sicherheitsgründen bereits untersagt sind. Da die Windräder erst ab 11 km/h in Betrieb gehen, kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Aktivitäten des Vereins bei niedrigeren Windstärken keine größeren Beeinträchtigungen erfahren würden. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden war.
Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Landesentwicklungsplan vorgesehen ist. Die Behörden sahen keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Risikomanagement für den Flugbetrieb, da das Gericht die Bedenken des Vereins als nicht hinreichend belegt ansah.
Mit dem Urteil kann das Windparkprojekt nun ohne weitere rechtliche Hindernisse umgesetzt werden. Die Entscheidung bedeutet, dass die sechs Windkraftanlagen wie geplant gebaut werden dürfen, während der Verein seine Aktivitäten unter den bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen fortsetzen muss. Aufgrund des Verfahrens wurden keine Änderungen an den Flugbestimmungen oder Sicherheitsprotokollen angeordnet.






