Gelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Trudel EimerGelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Opfer des Einbruchs bei der Gelsenkirchener Sparkasse erhalten erste Entschädigungen
Nach dem spektakulären Einbruch in über 3.000 Schließfächer der Sparkasse Gelsenkirchen im vergangenen Dezember beginnen die Geschädigten nun, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Die ersten Auszahlungen erfolgten über die Hausratversicherung, wobei einige Betroffene im Schnitt etwa 22.000 Euro erstattet bekamen.
Parallel laufen bereits juristische Schritte: Zwei erste Klagen gegen die Sparkasse wurden beim Landgericht Essen eingereicht.
Der Einbruch ereignete sich Ende Dezember in der Filiale Sparkasse Gelsenkirchen-Buer. Unbekannte Täter drangen in den Tresorraum ein und brachen mehr als 3.000 Schließfächer auf. Jedes betroffene Fach war zwar von der Bank mit rund 10.300 Euro versichert, doch viele Opfer verfügten nicht über eine zusätzliche Hausratversicherung, um die vollen Verluste abwdecken zu können.
Anwalt Daniel Kuhlmann hat für elf Mandanten bereits Entschädigungen in Höhe von insgesamt etwa 250.000 Euro durchgesetzt. Die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen weiteren Kläger rund 20.000 Euro. Entscheidend für den Erfolg war in diesen Fällen die lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände.
Ein erster Güteverhandlungstermin für die Forderungen ist auf Juni angesetzt. Gleichzeitig prüfen weitere Geschädigte, ob sie ebenfalls Klage gegen die Sparkasse einreichen, um ihre Verluste zurückzuerhalten.
Die ersten Auszahlungen bedeuten zwar einen Fortschritt für die Betroffenen, doch viele kämpfen weiterhin mit finanziellen Einbußen aufgrund unzureichender Versicherungsdeckungen. Die anstehende Gerichtsverhandlung im Juni wird zeigen, ob weitere Opfer auf juristischem Weg zu einer Entschädigung kommen.






