27 March 2026, 04:35

Ganztagsbetreuung in Bergisch Gladbach: Anspruch ja, Platz unsicher

Plakat mit Text und Logo, auf dem steht: "Die Sonderanmeldefrist für die Gesundheitsversorgung ist bis zum 15. August verlängert."

Ganztagsbetreuung in Bergisch Gladbach: Anspruch ja, Platz unsicher

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässler in Bergisch Gladbach einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Doch trotz dieser Garantie bleibt die tatsächliche Platzvergabe für viele Familien ungewiss. Begrenzte Kapazitäten und unklare Vergaberegeln haben bereits zu Konflikten geführt – zwei Klagen wurden eingereicht, nachdem Kinder im vergangenen Jahr von ihren Wunschschulen abgewiesen worden waren.

Die Stadt kann derzeit nicht sagen, wie viele OGS-Plätze für 2026/27 zur Verfügung stehen werden. Zwar haben Erstklässler Vorrang, doch ältere Schüler, die eine Betreuung benötigen, könnten benachteiligt werden. Die aktuelle Versorgungsquote liegt bei 77 Prozent und verfehlt damit das Ziel von 81 Prozent.

An drei Schulen – der GGS Heidkamp, der GGS Moitzfeld und der KGS Frankenforst – herrscht bereits jetzt Platzmangel. Stadt und Träger haben zwar Auswahlkriterien festgelegt, die genauen Regeln bleiben jedoch undurchsichtig. Eltern müssen ihre Wunschschulen angeben, ohne vollständige Informationen über die Verfügbarkeit zu erhalten.

Die endgültigen Zusagebescheide, einschließlich der OGS-Plätze, werden voraussichtlich erst Ende März verschickt. Noch gibt es an einigen Schulen freie Kapazitäten: an der GGS An der Strunde, der GGS Bensberg, der GGS Refrath, der KGS Bensberg, der KGS Hand und der KGS In der Auen. Doch eine Ausweitung der Plätze gestaltet sich schwierig, da bauliche Lösungen Zeit benötigen und die räumlichen Möglichkeiten begrenzt sind.

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Selbst mit dem gesetzlichen Anspruch auf Betreuung wird die Nachfrage voraussichtlich das Angebot übersteigen. Im vergangenen Jahr wurden Schülern in bestimmten Stadtteilen Plätze verweigert, woraufhin zwei Familien rechtliche Schritte einleiteten.

Der neue Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz tritt zwar 2026/27 in Kraft, doch die praktischen Herausforderungen bleiben bestehen. Ohne ausreichend Kapazitäten könnten einige Familien weiterhin Schwierigkeiten haben, einen Platz zu bekommen. Die Stadt hat bisher weder konkrete Zahlen genannt noch die Vergaberegeln endgültig festgelegt – für die Eltern bleibt die Situation damit weiter unklar.

Quelle