13 April 2026, 08:30

Essen plant neue Gestaltungssatzung für eine attraktivere Innenstadt bis 2025

Ein mehrstöckiges Gebäude mit Fenstern, Geländern, Türen und Säulen, das Werbetafeln auf Pfosten entlang des Gehwegs und sichtbare Innenobjekte zeigt, die eine belebte städtische Umgebung suggerieren.

Essen plant neue Gestaltungssatzung für eine attraktivere Innenstadt bis 2025

Essen unternimmt Schritte, um das Erscheinungsbild und die Atmosphäre seiner Innenstadt zu verbessern. Eine neue städtebauliche Gestaltungssatzung soll Vorgaben für Gebäudefassaden, Ladengeschäfte, Werbung und Straßenmöblierung festlegen. Damit will die Stadt Probleme wie vernachlässigte Fassaden und unübersichtliche Werbeanlagen angehen.

Anwohner und Gewerbetreibende können sich nun im Rahmen eines Workshops oder einer Online-Umfrage äußern. Die Initiative mit dem Namen Zukunft.Essen.Innenstadt zielt darauf ab, die Essener Innenstadt attraktiver und funktionaler zu gestalten. In einigen Bereichen gibt es derzeit schlecht instand gehaltene Fassaden, überladene Werbung und uneinheitlich gestaltete Außenbereiche von Gastronomiebetrieben. Die Stadt erhofft sich von der neuen Satzung ein harmonischeres und ansprechenderes Stadtbild.

Ein Präsenz-Workshop für eingeladene Gastronomen, Einzelhändler und Immobilienbesitzer findet am Donnerstag, dem 26. März, statt. Für eine breitere Beteiligung läuft vom Freitag, dem 27. März, bis Freitag, dem 24. April, eine Online-Umfrage unter www.ourwebsite/innenstadt_gestaltungssatzung. Die gesammelten Rückmeldungen fließen in die Endfassung der Satzung ein, die bis Ende des Jahres vorliegen soll.

Die rechtliche Grundlage für diese Satzung bildet Paragraf 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Sobald die Regelungen finalisiert sind, werden sie künftige Bauvorhaben und Instandhaltungsmaßnahmen in der Essener Innenstadt lenken.

Die neue Satzung wird klare Standards für Fassaden, Beschilderungen und Straßenmöblierung vorgeben. Die öffentliche Beteiligung spielt dabei eine zentrale Rolle. Die endgültigen Vorschriften sollen vor Ende 2025 in Kraft treten.

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