21 March 2026, 18:31

Düsseldorfer Lehrerin zahlt 11.000 Euro Strafe für jahrelange Gehaltsüberzahlungen

Zwei Personen sitzen sich gegenüber an einem Tisch mit einem Hut und Papieren, während ein Papier an der Wand hinter ihnen in der Nähe einer Tür hängt.

Düsseldorfer Lehrerin zahlt 11.000 Euro Strafe für jahrelange Gehaltsüberzahlungen

Lehrerin in Düsseldorf muss über 11.000 Euro Strafe zahlen – nach jahrelanger ungerechtfertigter Bezüge als kommissarische Schulleiterin

Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Strafe von mehr als 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang Zulagen für eine kommissarische Schulleiterinnen-Tätigkeit erhalten hatte, ohne hierauf einen Anspruch zu haben. Die Überzahlungen beliefen sich auf insgesamt rund 31.300 Euro und setzten sich noch lange fort, nachdem sie die stellvertretende Schulleiterinnen-Rolle bereits aufgegeben hatte. Der Fall kam erst nach einer längeren Phase unentdeckter Fehler ans Licht.

Die Beamtin war gesetzlich verpflichtet, die falschen Zahlungen zu melden. Stattdessen behauptete sie, sie habe angenommen, es handele sich um Nachzahlungen, und gab zu, ihre Gehaltsabrechnungen nur selten geprüft zu haben. Der Fehler blieb über Jahre bestehen – möglicherweise auch, weil ihre Unterlagen in einen anderen Verwaltungsbezirk überführt worden waren.

Vor Gericht wurde sie der Unterlassungsbetrugs für schuldig befunden. Laut Urteil muss sie den vollen Betrag nun in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzahlen. Der Fall zeigt, wie administrative Versäumnisse zu langfristigen finanziellen Abweichungen im öffentlichen Dienst führen können.

Die Verurteilung der Lehrerin umfasst eine Strafe von über 11.000 Euro und unterstreicht die Schwere des Versäumnisses. Die Behörden haben nicht mitgeteilt, wie lange solche Fehler in deutschen Schulen in der Regel unentdeckt bleiben.

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Die Rückzahlung hat bereits begonnen: Die Lehrerin hat sich verpflichtet, monatlich 500 Euro von ihrem Gehalt abzuführen, bis die Schulden beglichen sind. Das Urteil dient als Mahnung an die rechtlichen Pflichten von Beamten, ihre eigenen Bezüge zu überwachen. Weitere Details zu systematischen Kontrollen wurden von den Behörden nicht genannt.

Quelle