Deutschland beschließt Durchführungsgesetz für EU-Datenschutz mit klaren Sanktionen
Franco GröttnerDeutschland beschließt Durchführungsgesetz für EU-Datenschutz mit klaren Sanktionen
Deutschland hat einen wichtigen Schritt zur Verabschiedung seines Datengesetz-Durchführungsgesetzes (DADG) gemacht: Am 29. Oktober 2025 billigte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Das neue Regelwerk soll Vollzugslücken schließen, die durch das EU-Datengesetz entstanden sind, das zwar seit September in Kraft ist, in Deutschland aber bisher nur unzureichend umgesetzt wurde. Ohne nationale Vorschriften fehlten bislang klare Regelungen zu Aufsicht und Sanktionen.
Das EU-Datengesetz trat am 12. September 2025 in Kraft, doch Deutschland hatte bisher Schwierigkeiten, es durchzusetzen. Fehlende nationale Bestimmungen führten dazu, dass Behörden keine klaren Kompetenzen in Fragen der Zuständigkeit, Strafen oder Compliance-Verfahren besaßen. Unternehmen blieben damit im Unklaren über ihre Pflichten im Rahmen des neuen Rechtsrahmens.
Der Entwurf des DADG wird nun dem Bundestag zur Lesung und dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Nach der Verkündung tritt das Gesetz am Folgetag in Kraft. Es weist die Zuständigkeiten klar bestimmten Behörden zu und behebt so die bisherige Unklarheit über Verantwortlichkeiten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt die federführende Rolle bei der Umsetzung des Datengesetzes. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38 sowie die Durchführung von Ermittlungen. Zudem kann die Behörde bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die zentrale Instanz. Er wendet das bestehende DSGVO-Sanktionssystem an und sorgt so für Kontinuität in der Rechtsdurchsetzung. Der BfDI überwacht zudem den Datenschutz in der Privatwirtschaft – in Abstimmung mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden.
Die Höhe der Strafen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes: Bei leichteren Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Bei schweren Verstößen großer Unternehmen können die Sanktionen bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Mit dem DADG soll die Umsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland endlich an Klarheit gewinnen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden die Rollen von BNetzA und BfDI eindeutig definiert – für eine konsistente Aufsicht und einheitliche Sanktionen. Unternehmen erhalten damit verbindliche Vorgaben, was ihre Compliance-Pflichten angeht, und können so Rechtsunsicherheiten abbauen.






