Bedingte Freiheitsstrafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt
Ein Vermögensverwalter ist nach dem Betrug von Kunden in Höhe von über zwei Millionen Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht fällte am Freitag das Urteil, nachdem ihm 39 einzelne Fälle von Betrug zur Last gelegt worden waren. Seine Handlungen umfassten nicht autorisierte Hochrisikoinvestitionen, die gegen die Anweisungen der Kunden verstießen.
Der Verwalter gab zu, alle investierten Gelder im Jahr 2021 verloren zu haben, und gestand den betroffenen Kunden die Vorfälle. Wie die Staatsanwaltschaft aufdeckte, hatte er zudem durch private Investitionen selbst erhebliche finanzielle Verluste erlitten. Trotzdem setzte er weiterhin ohne Erlaubnis Kundengelder in spekulative Geschäfte ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Das Gericht verlängerte jedoch die Bewährungsfrist über diesen Antrag hinaus. Zwei Monate wurden aufgrund von Verzögerungen im Gerichtsverfahren bereits von der Strafe abgezogen.
Während des Prozesses schlug die Verteidigung keine konkrete Strafe vor. Der Richter entschied sich schließlich für eine längere Bewährungszeit als ursprünglich beantragt.
Das Urteil schließt einen Fall mit 39 Betrugsdelikten und einem Gesamtschaden von über zwei Millionen Euro ab. Der Verwalter muss die Bewährungsstrafe antreten, wobei ein Teil der Strafe bereits angerechnet wurde. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Schwere des Fehlverhaltens und die Folgen für die Anleger.






