Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem Passagiergepäck einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät befand sich im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen Marokkaners, der einen Flug nach Agadir, Marokko, antreten wollte.
Der Elektroschocker verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte als verbotene Waffen.
Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund mitnehmen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und leitete ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes gegen ihn ein.
Nach Abschluss der Kontrollen durften die Beamten den Mann seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen. Der Elektroschocker wurde als Beweismittel sichergestellt. Das Strafverfahren läuft nun. Der Mann durfte weiterreisen, sobald die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren.






