07 June 2026, 04:26

Stadtverwaltung lehnt drei Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtverwaltung lehnt drei Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Berechnung der Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Jeder der Einsprüche bezog sich auf Bedenken hinsichtlich der mathematischen Methode, mit der die Sitze verteilt wurden. Die Entscheidung geht nun in die nächste Prüfungsphase über.

Die Einsprüche waren von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz eingereicht worden, die die Fairness des Verfahrens infrage stellten. Ihre Argumente stützten sich jedoch auf Satzungen, die für die Berechnung der Sitzverteilung nicht relevant sind.

Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Die drei identischen Einsprüche wurden fristgerecht eingereicht. Darin wurde geltend gemacht, dass die Methode zur Sitzverteilung fehlerhaft sei.

Der Wahlprüfungsausschuss, der für die Prüfung solcher Streitfälle zuständig ist, führte eine erste Bewertung durch. Dabei stellte er fest, dass den Einsprüchen die rechtliche Grundlage fehle. Die angeführten Satzungen seien für die Sitzberechnung nicht maßgeblich.

Die konstituierende Sitzung des Rates steht bevor und leitet das formelle Prüfverfahren ein. In dieser Sitzung wird der neue Rat die Einsprüche erneut prüfen. Seine Entscheidung wird zeigen, ob weitere Schritte erforderlich sind.

Mit der Ablehnung der Einsprüche durch die Verwaltung bleibt die aktuelle Sitzverteilung vorerst bestehen. Die anstehende Prüfung durch den Rat wird eine abschließende Klärung bringen. Ob es Änderungen bei der Verteilung gibt, hängt von den dann vorliegenden Erkenntnissen ab.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle