Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon
Irmhild PutzRadfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon
Geschwindigkeitskontrolle in Nachrodt-Wiblingwerde: Radfahrer mit 59 km/h in der 30er-Zone geblitzt
Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nachrodt-Wiblingwerde am 18. März 2026 wurde ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone erfasst. Der Fahrer gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern während der vierstündigen Kontrolle, doch es wurden keine sofortigen Maßnahmen ergriffen. Die Polizei überprüfte insgesamt 587 Fahrzeuge – die meisten Strafen trafen Autofahrer, die das Tempolimit deutlich stärker überschritten hatten.
Die Geschwindigkeitskontrolle fand zwischen 13:30 und 17:00 Uhr auf der Wiblingwerder Straße statt, in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Die Beamten setzten ESO-Messtechnik ein und konzentrierten sich vor allem auf Autos. Von den 587 kontrollierten Fahrzeugen fielen 52 in den Bereich einer Verwarnungsgebühr, 18 Fahrer erhielten Bußgelder, und einem drohte ein Fahrverbot. Die höchste gemessene Autogeschwindigkeit lag bei 72 km/h – mehr als das Doppelte des erlaubten Tempos.
Der Radfahrer, der mit 59 km/h unterwegs war, wurde nicht angehalten. Nach den üblichen Regelungen bewegen sich Bußgelder für zu schnelle Radfahrer in der Regel zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von den Umständen. Da der Fahrer nicht gestoppt wurde, wäre ohnehin kein Bußgeld nach dem für Autos geltenden Punktesystem fällig geworden. Hätte seine Geschwindigkeit jedoch eine konkrete Gefahr dargestellt, wäre ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg möglich gewesen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer. Besonders in Schulnähe werden Verstöße oft strenger geahndet, auch wenn Kontrollen gegen Fahrräder seltener sind als bei Kraftfahrzeugen.
Für den Radfahrer hatte der Verstoß keine unmittelbaren Konsequenzen. Da er während der Aktion nicht angehalten wurde, verhängte die Polizei weder ein Bußgeld noch eine andere Strafe. Der Vorfall zeigt, dass Tempolimits für alle Fahrzeuge gelten – die Durchsetzungspraxis unterscheidet sich jedoch zwischen Autos und Fahrrädern.






