NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – warum das wichtig ist
Irmhild PutzNRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – warum das wichtig ist
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesvorschriften für schwimmende Solaranlagen
Das Land setzt sich für eine Lockerung der bundesweiten Regelungen zu schwimmenden Photovoltaik-Projekten ein. Nach Ansicht der Landesregierung sind die aktuellen Bestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz zu restriktiv und bremsen den Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Beamte argumentieren, dass mehr Flexibilität den Ausbau von Solaranlagen auf Gewässern vorantreiben könnte.
Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Solarmodule nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem gilt eine verpflichtende 40-Meter-Pufferzone zum Ufer. Diese als „pauschal“ und „nicht durchgehend ökologisch sinnvoll“ kritisierten Auflagen haben die Entwicklung bisher stark eingeschränkt.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen hatte im Januar Vorschläge an Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) übermittelt. Das Land fordert nun Änderungen an Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. In einem Antrag plädiert es für höhere Bedeckungsgrenzen und Einzelfall-Ausnahmen.
Umweltminister Krischer sieht großes Potenzial für großflächige schwimmende Solaranlagen, etwa im Niederrhein-Gebiet. Mona Neubaur (Grüne), zuständig für Wirtschaft und Klimaschutz, betonte, es gelte, wirtschaftliche Pragmatismus mit ökologischer Verantwortung in Einklang zu bringen. Nordrhein-Westfalen beherbergt derzeit sechs schwimmende PV-Anlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Hürden für schwimmende Solaranlagen zu senken. Sollten sie umgesetzt werden, könnten mehr Projekte realisiert werden, ohne dass Umweltstandards aufgegeben werden. Die Bundesregierung wird nun den Antrag des Landes auf flexiblere Regelungen prüfen.
