NRW vereinfacht Schulbuchbeschaffung: Neue Regeln ab 2026
Nordrhein-Westfalen reformiert Beschaffungsregeln für Schulbücher
Die Landesregierung hat den Kommunalgesetzbuch um einen neuen Paragrafen, § 75a, erweitert, um die Beschaffung von Schulbüchern zu vereinfachen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzen die bisher geltende Unterschwellenvergabeverordnung auf Landesebene.
Die Reform schafft feste Wertgrenzen für Verträge ab und gibt den Kommunen damit mehr Spielraum. Bisher galten strenge Schwellenwerte, doch künftig können Städte und Gemeinden Aufträge bis zu 216.000 Euro ohne formelles Vergabeverfahren direkt vergeben. Zwar bleiben die allgemeinen Vergabegrundsätze maßgeblich, doch die Kommunen können durch Satzungen eigene Regelungen festlegen.
Anke Naefe, Beraterin bei der Landesgeschäftsstelle des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, betonte die Vorteile der Neuregelung. Der Verband sieht darin eine Chance, Bürokratie abzubauen und den lokalen Buchhandel zu stärken. Buchhandlungen werden empfohlen, sich frühzeitig mit Schulen und Verwaltungen in Verbindung zu setzen, um den Bedarf an Lehrmitteln zu besprechen.
Ein Faktblatt mit den wichtigsten Änderungen steht bereits zur Verfügung. Bei weiteren Fragen kann man sich an Alexander Kleine unter [email protected] wenden.
Ziel der neuen Regeln ist es, die Beschaffung von Schulbüchern für Schulen und Kommunen zu erleichtern. Die Gemeinden erhalten mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen, während Buchhandlungen direkt mit lokalen Einkäufern zusammenarbeiten können. Die Änderungen treten offiziell im Januar 2026 in Kraft.






