NRW revolutioniert Verkehrsplanung mit neuem Digitaltool für Sperrungen und Umleitungen
Irmhild PutzNRW revolutioniert Verkehrsplanung mit neuem Digitaltool für Sperrungen und Umleitungen
Nordrhein-Westfalen stellt neues Visualisierungstool für Straßenbenutzer vor
Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Visualisierungstool eingeführt, das Verkehrsteilnehmern dabei helfen soll, sich über bevorstehende Sperrungen und Umleitungen zu informieren. Es bietet detaillierte Angaben zu betroffenen Strecken, darunter die Landesstraßen L402 und L353. Das Tool wurde kürzlich in Ausschusssitzungen und Branchenveranstaltungen präsentiert.
Am 22. Mai 2025 stellten Vertreter der Autobahn GmbH und von Straßen.NRW im Bau- und Verkehrsausschuss aktuelle Entwicklungen vor. Ihre Berichte umfassten Bauprojekte wie das Vorhaben an der A59, das von der Bau- und Betriebsdirektion der Autobahn GmbH betreut wird. Die Bauabteilung von Straßen.NRW erläuterte zudem Brückenbauarbeiten und Verkehrsmanagementpläne, die in den Folien 7 bis 10 ihrer Präsentation detailliert aufgeführt sind.
Das Visualisierungstool wurde bei zwei Online-Veranstaltungen am 15. Mai und 4. Juni 2025 vorgestellt, die gemeinsam mit dem Industrieverband organisiert wurden. Eine weitere Online-Sitzung der IHK Düsseldorf am 25. Juni 2025 umfasste ebenfalls eine Präsentation des Tools. Dabei wurden vergrößerte Ansichten der Sperrungen und Umleitungen für die L402 und L353 gezeigt, die über bereitgestellte Links abrufbar sind.
Die DB InfraGO AG skizzierte Pläne für den Ausbau der A59 sowie Brückenbauarbeiten in Langenfeld. Dazu gehört eine vollständige Sperrung der S-Bahn vom 21. August bis zum 4. Dezember 2026 für Gleis- und Brückenarbeiten. Die Stadtverwaltung erstellte für die Ausschusssitzung am 22. Mai 2025 einen ausführlichen Bericht.
Das neue Tool bietet klare Informationen zu Behinderungen im Straßen- und Schienenverkehr und unterstützt Autofahrer sowie Pendler dabei, sich während der Bauphasen besser zu planen. Sämtliche Präsentationen und Berichte stehen der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.






