NRW lehnt generelle Stallpflicht für Geflügel ab – Tierschutz vs. Wirtschaft im Streit
Irmhild PutzKein flächendeckendes Hühnerstallgebot in NRW - NRW lehnt generelle Stallpflicht für Geflügel ab – Tierschutz vs. Wirtschaft im Streit
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen hat Forderungen nach einer generellen Stallpflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Die Entscheidung fällt inmitten des Drucks des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), der eine bundesweite Regelung fordert. Behörden warnen, dass mögliche Änderungen den Tierschutz mit den wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe in Einklang bringen müssten.
Der ZDG drängt auf eine bundesweite Vorschrift, die sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen hält. Dies würde nach Ansicht des Verbandes die Bekämpfung von Tierseuchen effektiver gestalten. Ministerin Gorißen lehnt es jedoch ab, eine solche Maßnahme in Nordrhein-Westfalen vorerst umzusetzen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte, dass die Seuchenbekämpfung in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liege. Die regionalen Gegebenheiten seien zu unterschiedlich, als dass eine pauschale Lösung praktikabel wäre. Fachleute wiesen zudem darauf hin, dass die Zwangshaltung von Freilandgeflügel in Innenbereichen bei den Tieren erheblichen Stress auslösen würde.
Ein vollständiges Verbot des Auslaufs würde kleine Betriebe finanziell stark belasten. Viele sind auf Freilandhaltung angewiesen und verfügen nicht über die Mittel, um sich kurzfristig umzustellen. Behörden warnten, dass Entscheidungen sorgfältig abgewogen werden müssten, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.
Die Diskussion über eine Stallpflicht für Geflügel dauert an, wobei der Tierschutz im Mittelpunkt steht. Kleine Betriebe drohen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, sollten sie ihre Haltungsformen ändern müssen. Nordrhein-Westfalen wird vorerst keine generelle Stallpflicht einführen und lässt die Frage damit weiter offen für künftige Debatten.






