Neues Amtsblatt Lünen: Straßenanordnungen und Büchereigebühren aktualisiert
Trudel EimerNeues Amtsblatt Lünen: Straßenanordnungen und Büchereigebühren aktualisiert
Die Stadt Lünen hat eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts veröffentlicht. Die Nummer 14/2026 erschien am Dienstag, dem 31. März 2026. Sie enthält mehrere verwaltungsrechtliche Bekanntmachungen, die lokale Straßen und öffentliche Einrichtungen betreffen.
In der aktuellen Ausgabe wurden vier allgemeine verwaltungsrechtliche Anordnungen veröffentlicht. Die erste betrifft die Straße Am Christinentor und umfasst die Flurstücke 1750 und 1752 im Lünener Kataster. Eine weitere Anordnung bezieht sich auf die Oststraße, eine Sackgasse, die im Altlünener Flurstückverzeichnis unter Karte 10, Flurstück 2184, geführt wird.
Zwei weitere Anordnungen gelten für den Alten Kirchweg. Eine davon erfasst die Flurstücke 390, 651 und 1864 in Flurkarte 15, die andere die Flurstücke 1246 (Flurkarte 15) und 475 (Flurkarte 16). Alle Anordnungen stützen sich auf § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Das Amtsblatt veröffentlicht zudem die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen. Kostenlose Exemplare liegen am Informationsschalter im Foyer des Rathauses, Willy-Brandt-Platz 1, aus. Das vollständige Dokument ist auch online über die offizielle Website der Stadt abrufbar.
Die neue Ausgabe informiert über verkehrsrechtliche Verwaltungsänderungen und Aktualisierungen der Büchereigebühren. Bürgerinnen und Bürger können das Amtsblatt in gedruckter Form im Rathaus abholen oder digital einsehen. Die Anordnungen beziehen sich auf bestimmte Flurstücke in Altlünen und Lünen; weitere Einschränkungen wurden nicht genannt.






