Münster plant neue Gewerbeflächen und Wohnraum an der Westfalenstraße in Hiltrup
Irmhild PutzMünster plant neue Gewerbeflächen und Wohnraum an der Westfalenstraße in Hiltrup
Münster bereitet Aktualisierung des Flächennutzungsplans und neuen Bebauungsplan für die Westfalenstraße in Hiltrup vor
Die Stadt Münster steht kurz davor, ihren Flächennutzungsplan zu überarbeiten und einen neuen Bebauungsplan für die Westfalenstraße im Stadtteil Hiltrup einzuführen. Anwohner können die Entwurfsvorschläge ab sofort online oder vor Ort einsehen, bevor sie ihr Feedback abgeben. Ziel der Änderungen ist es, in dem Gebiet Platz für Gewerbe und Wohnraum zu schaffen.
Vom 20. Oktober bis zum 20. November liegen die Entwürfe für die 140. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 647 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind online abrufbar oder können während der Öffnungszeiten im Kundenzentrum für Planung und Bau eingesehen werden. Da beide Pläne eng miteinander verknüpft sind, müssen sie von der Stadt gemeinsam finalisiert werden.
Schwerpunkt der geplanten Änderungen ist die Westfalenstraße in Hiltrup, insbesondere das Gebiet gegenüber der Schwimmhalle. In einer ersten Phase sind im Erdgeschoss entlang der Straße Gewerbeeinheiten vorgesehen, während in den Obergeschossen Wohnungen entstehen sollen. Dahinter ist eine Wohnzone mit zweigeschossigen Häusern in offener Bauweise geplant, die sich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügen soll. Das Ziel besteht darin, ein moderates Wohnraumwachstum zu ermöglichen und gleichzeitig neue Gewerbeflächen zu fördern.
Bei Fragen oder dem Bedarf nach weiteren Informationen können sich Bürger unter der Telefonnummer 02 51/4 92-61 95 einen Termin vereinbaren. Alle Stellungnahmen und Anmerkungen zu den Plänen müssen bis zum 20. November eingereicht werden.
Mit den Anpassungen schafft die Stadt die planerischen Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung Hiltrups. Nach der Genehmigung werden die Änderungen neue Gewerbeflächen und Wohnraum an der Westfalenstraße ermöglichen. Die endgültige Entscheidung fällt nach Ablauf der öffentlichen Beteiligungsphase am 20. November.






