Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW und Bund verklagen Baufirma Porr
Trudel EimerMilliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW und Bund verklagen Baufirma Porr
Ein Rechtsstreit um den gekündigten Vertrag für die neue Rheinbrücke in Leverkusen nimmt an Fahrt auf. In den Konflikt verwickelt sind das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund und der ehemalige Auftragnehmer, die österreichische Baufirma Porr. Es geht um Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Vertrag mit Porr wegen systematischer Mängel an den Stahlbauteilen fristlos beendet. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verteidigte die Entscheidung mit der Begründung, dass selbst Reparaturen die geforderten Standards nicht erfüllt hätten. Zuvor hatte das Land den Austausch der fehlerhaften Teile verlangt, bevor es die Vereinbarung auflöste.
Der Bund hat daraufhin Klage gegen Porr eingereicht und fordert über 350 Millionen Euro Schadensersatz. Als Reaktion darauf hat Porr eine Gegenklage über mehr als 200 Millionen Euro eingereicht – für bereits erbrachte Leistungen sowie nicht abgegoltene Dienstleistungen. Inklusive Zinsen könnte die Gesamtforderung auf bis zu eine Milliarde Euro anwachsen.
Das Projekt der neuen Leverkusener Rheinbrücke umfasst zwei parallele Brückenbauwerke. Die erste ist bereits in Betrieb, während die zweite noch im Bau ist. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, die Montage der Pylone ist für September 2026 geplant. Die Fertigstellung des gesamten Projekts wird für Mitte 2028 erwartet.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, das Land erwarte keine negativen Folgen, da es sich vorrangig um eine Angelegenheit des Bundes handle. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen laufen derzeit vor dem Landgericht Köln.
Der Rechtsstreit dauert an, wobei beide Seiten hohe finanzielle Forderungen geltend machen. Das Bauprojekt selbst bleibt jedoch auf Kurs – wichtige Meilensteine stehen noch aus. Das Urteil wird schließlich klären, wer die finanziellen Konsequenzen der Vertragsauflösung zu tragen hat.
