29 June 2026, 10:25

Gericht zwingt Apothekerkammer Nordrhein zur Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen

Rechtsverfahren gegen Mitglieder: 'Verteidigung der Haushaltsautonomie'

Gericht zwingt Apothekerkammer Nordrhein zur Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögenswerte angehäuft hat. Mit dem Urteil wird die Kammer verpflichtet, ihre Rücklagen abzubauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückzuerstatten.

Ursprünglich hatten vier Klagen von Mitgliedern den Anstoß gegeben, in denen die Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 angefochten wurden. Diese rechtlichen Schritte folgten der Aufhebung der Beitragsobergrenze durch die Kammer im November 2020. Eine mündliche Verhandlung in der Sache war später abgesagt worden.

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Die AKNR hat inzwischen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen das Urteil eingelegt. Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes, der die Kammer vertritt, argumentierte, die Entscheidung gefährde die gesetzlich verankerte und finanzielle Autonomie aller Berufskammern. Er verteidigte die Position der AKNR und betonte deren haushaltsrechtliche Unabhängigkeit.

Um die anhaltenden Streitigkeiten zu entschärfen, plant die Kammer eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Haushalts vorzulegen. Damit soll die Argumentationsgrundlage der Kläger geschwächt werden. Zudem sind bereits 90 Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingereicht worden; in den kommenden Monaten werden weitere erwartet.

Die AKNR baut ihre Rücklagen schrittweise gemäß der gerichtlichen Anordnung ab. Während das Berufungsverfahren läuft, arbeitet die Kammer daran, ihre finanziellen Entscheidungen transparenter zu gestalten. Mit der weiteren Entwicklung der Lage sind zusätzliche rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten.

Quelle