26 April 2026, 08:32

Frau inszeniert eigene Entführung, um Ehemann zu erpressen – jetzt verurteilt

Schwarz-weißes Plakat mit fetter schwarzer Schrift, die "Vergewaltigung über Vergewaltigung oder die Gerechtigkeit, die in ihrer eigenen Falle gefangen ist" lautet, wahrscheinlich Ankündigung einer Comedy-Show.

Prozess: Frau simuliert ihre eigene Entführung beim Ehemann - Frau inszeniert eigene Entführung, um Ehemann zu erpressen – jetzt verurteilt

Eine Frau aus Köln ist verurteilt worden, nachdem sie ihre eigene Entführung vorgetäuscht hatte, um von ihrem Ehemann Geld zu erpressen. Die aufwendige Masche umfasste inszenierte Drohungen und falsche Behauptungen über ihre Gefangennahme, was schließlich zu polizeilichen Ermittlungen führte.

Der Vorfall begann, als der Ehemann der Frau WhatsApp-Nachrichten erhielt, in denen behauptet wurde, sie sei entführt worden. Die Absender forderten ihn auf, umgehend 5.000 Euro zu überweisen, und warnten, ihr Leben sei in Gefahr. Aus Sorge um seine Frau kam er der Forderung nach.

Die Polizei leitete umgehend eine groß angelegte Suche ein, darunter auch eine Telefonüberwachung, nachdem der Ehemann die Entführung gemeldet hatte. Beamte fanden die Frau später in der Nähe des Kölner Doms – unverletzt. Die Ermittler wurden misstrauisch, als sie fast 5.000 Euro in ihrem Besitz entdeckten, was ihren Aussagen widersprach.

Während der Vernehmung gestand sie, die gesamte Inszenierung geplant zu haben. Sie räumte ein, unter schweren Depressionen, Spielsucht und Kaufsucht zu leiden, wodurch sie 20.000 Euro Schulden angehäuft hatte. Das Landgericht Köln verurteilte sie später wegen Erpressung durch Drohung und Vortäuschung einer Straftat.

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Die Verurteilung erfolgte nach einem vollständigen Geständnis der Frau, deren Handlungen in direktem Zusammenhang mit finanziellen Problemen und psychischen Erkrankungen standen. Das Urteil der Richter schließt einen Fall ab, der mit einer erfundenen Entführung begann und mit ihrer Festnahme in der Nähe eines der bekanntesten Wahrzeichen Kölns endete.

Quelle