FKS kontrolliert Hotels und Gastronomie: Wer zahlt Mindestlohn und hält Gesetze ein?
Franco GröttnerFKS kontrolliert Hotels und Gastronomie: Wer zahlt Mindestlohn und hält Gesetze ein?
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe von stichprobenartigen Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Behörde, ob Unternehmen die Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsvorschriften einhalten. Die Ergebnisse dieser gezielten Überprüfungen werden nächste Woche in einer gesonderten Presseerklärung veröffentlicht.
Im Rahmen der aktuellen Kontrollen konzentriert sich die FKS auf mehrere zentrale Bereiche. Die Prüfteams überprüfen, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Zudem werden Arbeitszeitaufzeichnungen daraufhin geprüft, ob sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Die Kontrolleure prüfen, ob Betriebe die vorgeschriebenen Ausweisdokumente ordnungsgemäß vorhalten und vorlegen. Zudem wird untersucht, ob Arbeitnehmer ihren Sozialversicherungspflichten nachkommen und ob Beschäftigte unrechtmäßig Sozialleistungen beziehen.
Die Hotel- und Gastronomiebranche zählt zu den größten und personalintensivsten Wirtschaftszweigen Deutschlands. Die FKS-Prüfer führen Gespräche mit Mitarbeitenden und sichten Unternehmensunterlagen, um mögliche Verstöße aufzudecken. Die Ergebnisse werden nächste Woche in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.
Die Kontrollen richten sich an einen Sektor, der für hohe Beschäftigtenzahlen und komplexe Arbeitsvorschriften bekannt ist. Nach Abschluss der Überprüfungen wird die FKS ihre Erkenntnisse veröffentlichen – darunter Verstöße gegen Mindestlohnregelungen, Arbeitszeitvorgaben oder Sozialversicherungspflichten. Der Bericht wird sich zudem mit der Thematik ausländischer Arbeitskräfte und unrechtmäßigen Leistungsbezug befassen.






