EU-Gesetz gefährdet kleine Saatguthersteller und seltene Pflanzensorten
Nancy NeuschäferEU-Gesetz gefährdet kleine Saatguthersteller und seltene Pflanzensorten
Ein geplanter EU-Gesetzentwurf bedroht die Zukunft kleiner Saatguthersteller in ganz Deutschland. Die neue Verordnung würde strenge Zertifizierungsvorschriften und hohe Gebühren einführen – für viele könnte das das Aus bedeuten. Gärtner und Züchter in Düsseldorf und darüber hinaus fürchten, seltene Pflanzensorten zu verlieren, falls die Änderungen tatsächlich kommen.
Die neue EU-Saatgutverordnung, die seit Februar 2026 verhandelt wird, sorgt unter unabhängigen Erzeugern für Besorgnis. Michael Bonke, Organisator des Düsseldorfer Saatgutfests, warnt, dass kleinere Betriebe die finanzielle Belastung möglicherweise nicht überstehen werden. Viele von ihnen sind auf den Verkauf traditioneller oder spezieller Sorten angewiesen, die vom Markt verschwinden könnten, wenn die Kosten zu stark steigen.
Hobbygärtner wie Anne Mommertz, die sich auf Selbstversorgung konzentriert, befürchten, dass das Gesetz den Zugang zu vielfältigem Saatgut einschränken wird. Ohne kleine Anbieter könnten Gärtner bald ausschließlich auf standardisierte Sorten großer Industriekonzerne angewiesen sein. Das Europäische Parlament setzt sich für Ausnahmen ein, um diese Erzeuger zu schützen, doch der Rat der Agrarminister bevorzugt strengere Kontrollen.
Als Reaktion darauf erweitern Saatgutbibliotheken in Köln und Neuss ihre kostenlosen Verleihprogramme, um die Artenvielfalt zu bewahren. Claudia Neufurth von der Stadtbibliothek Neuss verzeichnet eine hohe Nachfrage nach bestimmten Sorten – ein Zeichen dafür, dass viele Menschen seltene und traditionelle Saaten nach wie vor schätzen. Doch ohne Änderungen an der Verordnung könnten diese Bemühungen nicht ausreichen, um bedrohte Pflanzen zu retten.
Das Ergebnis der EU-Verhandlungen wird entscheiden, ob kleine Saatguthersteller weiterarbeiten können. Sollte das Gesetz in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnten seltene Sorten verschwinden und Gärtner vor weniger Auswahl stehen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Europäischen Kommission, dem Parlament und den Mitgliedstaaten.