01 May 2026, 12:34

EU beschließt bahnbrechendes "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gegen sexuelle Gewalt

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU beschließt bahnbrechendes "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gegen sexuelle Gewalt

Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution verabschiedet, die das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" für Fälle sexueller Gewalt verankert. Damit verschiebt sich die Beweislast auf die Angeklagten und schließt Schlupflöcher, die Tätern bisher erlaubten, Unwissenheit vorzugeben. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wachsenden Druck von Rechtsgelehrten und Aktivist:innen in ganz Europa.

Das "Nein heißt Nein"-Prinzip, das Deutschland 2016 einführte, stellte bereits einen wichtigen Fortschritt dar, indem es sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe stellte. Kritiker:innen bemängelten jedoch, die Regelung sei zu vage geblieben und lasse in Gerichtsverfahren zu viel Raum für Auslegungen. Juristische Expert:innen und Menschenrechtsorganisationen forderten daher seit Langem "Nur Ja heißt Ja" als klarere und wirksamere Richtlinie.

Der viel beachtete Fall von Gisele Pelidot beschleunigte den Druck der EU auf strengere Schutzmaßnahmen. Mehrere Länder – darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich – hatten bereits vor der EU-Entscheidung ähnliche Gesetze eingeführt. Nun zielt die Resolution der Europäischen Kommission darauf ab, einen einheitlichen Ansatz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu schaffen.

Bisher bleibt die Resolution allerdings symbolisch und nicht rechtlich bindend. Ihr Hauptziel ist es, unter den EU-Mitgliedstaaten einen Konsens darüber herbeizuführen, wie solche Fälle zu behandeln sind. Die Verschärfung der rechtlichen Maßstäbe soll es Tätern erschweren, sich durch behauptete Missverständnisse der Verantwortung zu entziehen.

Mit der Übernahme von "Nur Ja heißt Ja" setzt die EU einen neuen Maßstab im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Auch wenn die Resolution (noch) keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt, signalisiert sie ein klares Bekenntnis zu stärkerem Opferschutz. Länder in ganz Europa könnten nun unter erhöhten Druck geraten, ihre Gesetze an diesen strengeren Standard anzupassen.

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