30 May 2026, 10:29

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht

Ab Oktober Pflicht: Apotheken Begrüßen die Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht

Ab Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Das neue System soll die Arzneimittelsicherheit verbessern, indem es Behandlern einen besseren Überblick über verschriebene Medikamente ermöglicht. Apotheken in Dortmund haben die Umstellung bereits begrüßt und sie als Schritt zu einer besseren Patientenversorgung bezeichnet.

Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und alle abgegebenen Medikamente in einer geschützten elektronischen Liste. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden, da alle von verschiedenen Fachärzten verschriebenen und in Apotheken ausgegebenen Arzneimittel angezeigt werden. Ab dem kommenden Jahr tragen Apotheker zudem auch rezeptfreie Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel ein.

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Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App oder durch Kontakt mit ihrer Versicherung einschränken. Apotheken können die Medikamentenliste jedoch drei Tage lang mit der Gesundheitskarte des Patienten einsehen.

Das System ist darauf ausgelegt, schädliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu verringern und die Behandlungsgenauigkeit zu erhöhen. Apotheken versichern, dass alle Informationen vertraulich bleiben und ausschließlich dem Gesundheitsnutzen der Patienten dienen.

Die verpflichtende Einführung der ePA beginnt im Oktober 2025. Sie wird eine vollständigeren Medikamentenübersicht bieten, Fehler reduzieren und die Zusammenarbeit zwischen Behandlern verbessern. Patienten entscheiden weiterhin selbst, wer auf ihre Daten zugreifen darf – so bleibt der Datenschutz gewahrt.

Quelle