25 June 2026, 00:29

Bewährungsstrafe für brutalen Apothekenraub mit Hammer in Euskirchen

Hammer-Räuber entschuldigt sich bei Apotheker

Bewährungsstrafe für brutalen Apothekenraub mit Hammer in Euskirchen

Ein Mann ist wegen schweren Raubüberfalls auf eine Apotheke in Euskirchen verurteilt worden. Die Tat ereignete sich Mitte Juni 2024, als der Täter mit verdecktem Gesicht den Laden betrat und den Inhaber mit einem Hammer bedrohte.

Der Räuber näherte sich dem Apotheker und forderte Geld. Nach seinen Drohungen griff er sich etwa 200 Euro aus der Kasse und zerschlug beim Fluchtversuch mit dem Hammer eine Glasplatte nahe dem Eingang.

Der Verdächtige wurde später festgenommen und wegen besonders schweren Raubes angeklagt. Vor Gericht gestand er die Tat. Zudem zahlte der Angeklagte dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz.

Das Landgericht Bonn urteilte, dass die Straftat weder geplant noch professionell ausgeführt worden sei. Der Mann entschuldigte sich persönlich beim Apotheker, der seine Entschuldigung annahm. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Das Urteil spiegelt die Schwere der Tat wider, berücksichtigt jedoch das Geständnis, die Wiedergutmachung und die Entschuldigung des Angeklagten. Der Apotheker erhielt Entschädigung für die finanziellen und materiellen Schäden.

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