23 May 2026, 10:27

Betrügerische Bußgeld-Forderungen erschüttern Besitzer von Balkon-Solaranlagen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Bußgeld-Forderungen erschüttern Besitzer von Balkon-Solaranlagen

Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungsbescheiden

Inhaber kleiner Balkon-Solaranlagen in Deutschland werden derzeit mit gefälschten Schreiben konfrontiert, in denen sie zur Zahlung von Bußgeldern aufgefordert werden. Die betrügerischen Briefe geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und werfen den Empfängern vor, ihre Solaranlagen nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Die Behörden haben nun vor dem Betrug gewarnt und Betroffenen geraten, wie sie reagieren sollen.

In den gefälschten Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, ihre Balkon-Solarmodule umgehend zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vorzulegen. Bei Nichtbeachtung drohe zunächst ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro, das sich auf 208 Euro erhöhe, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werde. Die Betrüger nutzen dabei echte rechtliche Vorgaben aus: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Betreiber von Solaranlagen jährlich ihre Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten.

Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den Schreiben hin, darunter falsche Absenderangaben, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Zwar können bei versäumter Anmeldung einer Balkon-Solaranlage innerhalb eines Monats nach Installation tatsächlich Strafen verhängt werden – doch die aktuellen Forderungen seien erfunden. Die Behörde rät den Empfängern, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.

Der Betrug macht sich die Unsicherheit vieler Verbraucher über die Meldepflichten zunutze, denn bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen tatsächlich Sanktionen. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass es sich bei den Schreiben um Fälschungen handle, die nicht beachtet werden sollten.

Klarstellend heißt es seitens der Behörde: Die Briefe stammen nicht von der Bundesnetzagentur und sind zu verwerfen. Betroffene werden aufgefordert, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die Täter zu ermitteln. Die korrekte Anmeldung von Balkon-Solaranlagen bleibt zwar Pflicht – doch etwaige Bußgelder dürfen ausschließlich über offizielle Kanäle beglichen werden.

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