08 June 2026, 12:29

Banken unter Druck: Kontoschließungen bei linksextremen Gruppen eskalieren

Selbstkritik im Aufsichtsrat der Genossenschaftsversammlung

Banken unter Druck: Kontoschließungen bei linksextremen Gruppen eskalieren

Zwei deutsche Banken geraten zunehmend unter Druck, nachdem sie Konten mit Verbindungen zu linksextremen Gruppen geschlossen hatten. Die Sparkasse Göttingen wurde von einem Gericht angewiesen, die Konten der „Roten Hilfe“ vorläufig wiederherzustellen, während die GLS Bank die Konten der Organisation nach massiven Protesten offenhielt. Die Entscheidungen fallen in eine Zeit wachsender Kritik an Finanzinstituten, die Geschäftsbeziehungen zu politisch brisanten Kunden beenden.

Ausgelöst wurde die Kontroverse, als die GLS Bank ankündigte, die Konten der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) sowie der „Roten Hilfe“, einer Organisation zur Unterstützung von Gefangenen, zu schließen. Der Schritt löste sofortige Empörung aus: Tausende unterzeichneten einen offenen Brief, in dem sie vor einem „dramatischen Vertrauensverlust“ in die Bank warnten. Die Proteste weiteten sich aus, als sich Aktivisten, Umweltgruppen wie Robin Wood und politische Organisationen – darunter Gliederungen der Linkspartei – der Initiative „Stoppt Debanking“ anschlossen.

Die GLS Bank verteidigte ihr Vorgehen und betonte, die Schließungen basierten auf rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen, nicht auf politischer Voreingenommenheit. Der Vorstand der Bank, der auf einer Mitgliederversammlung in Bochum mit 676 von 720 Stimmen bestätigt wurde, verwies darauf, dass Aufsichtsbehörden die sofortige Meldung „verdächtiger Transaktionen“ verlangen. Auch der Aufsichtsrat, dem die scheidende Vorsitzende Irene Reifenhäuser-Karnath angehört, erhielt starke Rückendeckung von den Mitgliedern.

Als Reaktion auf die öffentliche Kritik führte die GLS Bank Gespräche mit betroffenen Kunden und bot Beratung an, wie sich Transaktionen vermeiden lassen, die regulatorische Warnsignale auslösen könnten. Unterdessen wurde die Sparkasse Göttingen rechtlich verpflichtet, die Konten der „Roten Hilfe“ vorläufig aufrechtzuerhalten – eine vorübergehende Entlastung für die Organisation.

Die Auseinandersetzungen verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen Finanzregulierung und politischem Aktivismus. Beide Banken stehen weiterhin in der Kritik, wie sie gesetzliche Pflichten mit öffentlichem Vertrauen in Einklang bringen. Für die „Rote Hilfe“ und die DKP bieten das Gerichtsurteil und die Kehrtwende der GLS Bank zwar kurzfristige Lösungen – doch die grundsätzliche Debatte über den Ausschluss von Konten geht weiter.

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